Zwei Varianten möglich Die beiden sich gegenüberstehenden Modelle würden sich bezüglich des wirtschaftlichen Risikos und des verwaltungstechnischen und personellen Aufwandes für die Stadt unterscheiden. Während im eigenbewirtschafteten Modell die Stadt die Schulverpflegung in Eigenregie organisieren würde, würden bei einem Konzessionsmodell diese Aufgaben dem beauftragten Caterer zufallen. Im Modell Eigenbewirtschaftung wäre die Organisation Teil der Stadtverwaltung, die Speisen würden entweder durch ein gewerbliches Unternehmen geliefert oder aber in den eigenen Einrichtungen zubereitet. Die Ausgabekräfte könnten sowohl städtische Mitarbeiter sein oder durch den Catering-Betrieb gestellt werden. Stellen müsste die Stadt auf jeden Fall die Verwaltungsangestellten, zudem müssten die Verträge mit den Eltern geschlossen und das Abrechnungsverfahren organisiert werden. Das Konzessionsmodell stellt sich verwaltungstechnisch einfacher dar: In dieser klassischen Dienstleistungskonzession fände kein entgeltlicher Austausch zwischen der Stadt und dem Caterer statt; die rechtliche Beziehung bestehe zwischen Caterer und den Eltern. Auch das wirtschaftliche Risiko läge fast ausschließlich beim Dienstleister. Subventionierung möglich Derzeit würden insgesamt 285 Kinder an der Mittagsverpflegung an vier Grundschulen teilnehmen (GS Harrl: 115 Kinder, GS Evesen: 55, GS Petzer Feld:55, GS Meinsen: 60). Drei der Grundschulen würden hierfür eigene Speiseräume verfügen, in Meinsen wird hierfür der Mehrzweckraum genutzt. Bei dem eigenbewirtschafteten Modell würden sich die Kosten, inklusive der Weiterbeschäftigung der städtischen Mitarbeiter in der Grundschule am Harrl und dem verwaltungstechnischem Personal auf 239.000 Euro belaufen. Auf der Einnahmen-Seite würden bei einem Entgelt von zwei Euro für die Mittagsverpflegung 98.800 Euro erwartet, bei einem Preis von drei Euro pro Mahlzeit sind 148.200 Euro zu erwarten. Würden in allen vier Grundschulen städtische Ausgabekräfte beschäftigt werden, würden sich die Kosten im Jahr auf 270.000 Euro belaufen. Im Konzessionsmodell entfalle der wirtschaftliche und personelle Aufwand für die Stadt, da Personal vom Dienstleister gestellt werde und die Verträge zwischen Caterer und Eltern geschlossen würden. Unabhängig vom ausgewähltem Modell stelle sich weiter die Frage, ob die Stadt den Abgabepreis für die Schulverpflegung subventionieren möchte. Bei beiden Modellen wäre dies möglich. Beim Vergaberecht gibt es jedoch Unterschiede: während das eigenbewirtschaftete Modell ausschreibungspflichtig ist, ist beim Konzessionsmodell lediglich ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchzuführen. Wilhelm Klusmeier (Die Grünen) fragte, ob es in der Region überhaupt einen den Qualitätsansprüchen entsprechenden Anbieter gebe. „Das kann man noch nicht so genau sagen, das ist von unserem Leistungsanspruch abhängig, Umso höher unsere Anforderungen, desto geringer der Kreis der Anbieter. Derzeit würden zwei aus der Gegend in Frage kommen”, so Christian Schütte. In der Einwohnerfragestunde des Schulausschuses regte eine Fragende an, dass sich politische Vertreter selber und vor allen Dingen unangekündigt vor Ort ein Bild von der Schulverpflegung machen sollten. Kinder der GS Evesen und auch aus Meinsen hätten von unfreundlichem Personal, dreckigem Besteck, eines unausgewogenen Menüangebots, zerkochtem Essen und weiterem Unerfreulichem berichtet. Fehlende rechtliche Rahmenbedingungen Unabhängig vom späteren Modell machte die Verwaltung aber aufmerksam: es müssen aus der Politik Rahmenbedingungen bezüglich der Verpflegung vorgegeben werden, damit sie entweder an den Caterer weitergegeben werden oder selber umgesetzt werden können. Die Stadt ist als Schulträger für die Bereitstellung einer warmen Mittagsverpflegung sowie zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich. Derzeit bestehen hier Defizite bei fehlenden Regelungen zu Zahlungsfälligkeiten und Zahlungswegen, des Weiteren seien die Abgabepreise und Subventionen als auch Themen wie Erstattungen, Verpflegung Dritter (Lehrer o.ä.), Beendigungstatbestände, Kündigungsregelungen oder ein Ausschluss aus der Mittagsverpflegung nicht verbindlich geregelt. Einen entsprechenden Entwurf habe die Verwaltung bereits vorgelegt. Egal für welches Modell sich entschieden werde, die Festlegung von Rahmenbedingungen sei obligatorisch, so die Meinung der Verwaltung. „Auch wenn wir wissen, dass es in den politischen Fraktionen Vorbehalte gegen eine Satzungsregelung gibt, muss es zumindest eine Rumpfregelung geben”, bekräftigt Christian Schütte. Die Verwaltung empfahl schlussendlich das Konzessionsmodell, da ein hoher Verwaltungsaufwand entfalle und das wirtschaftliche Risiko der Cateringbetrieb trage. Die Stadt könne aber weiterhin über Subventionierung Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen und im Rahmen des Vergabeverfahrens inhaltliche Kriterien festlegen. Eine Entscheidung diesbezüglich wurde ausgesetzt, die Thematik wurde zur Beratung zurück in die Fraktionen gegeben. Foto: AdobeStock